I.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 1.9.2002 wurde über das Vermögen der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft "..." mbH (im Folgenden: Schuldnerin) das Insolvenzverfahren eröffnet und der Beklagte als Insolvenzverwalter ernannt. Im Insolvenzverfahren meldete der Wasserverband F..., dessen Rechtsnachfolger der Kläger ist, Forderungen gegen die Schuldnerin in Höhe von insgesamt 46.006,86 EUR an. Der Beklagte stellte die Forderungen am 12.3.2003 fest.
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