Beiordnung eines Rechtsanwalts in der Mobiliarzwangsvollstreckung
BGH, Beschluß vom 19.03.2004 - Aktenzeichen IXa ZB 236/03
DRsp Nr. 2004/6611
Beiordnung eines Rechtsanwalts in der Mobiliarzwangsvollstreckung
Auch wenn im Verfahren der Mobiliarzwangsvollstreckung die Beiordnung eines Rechtsanwalts nicht nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt, ist sie in einem einfach gelagerten Verfahren, bei dem die Gläubigerin einen Vollstreckungsantrag beim Gerichtsvollzieher gestellt hat, zu versagen.
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