ARB 1994 § 2 lit. f § 4 Abs. 1 lit. c, Abs. 2 S. 1 § 5 Abs. 1 lit. a, c § 17 Abs. 4 ;
Fundstellen:
zfs 2005, 618
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 17.12.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 20 O 47/03
Begriff des Versicherungsfalls in der Rechtschutzversicherung
OLG Köln, Urteil vom 17.08.2004 - Aktenzeichen 9 U 6/04
DRsp Nr. 2006/7576
Begriff des Versicherungsfalls in der Rechtschutzversicherung
Rügt die Kassenärztliche Vereinigung gegenüber einem Kassenarzt unzutreffende Abrechnungen, so ist der Versicherungsfall in der Rechtschutzversicherung schon im Zeitpunkt des behaupteten Verstoßes gegeben. Dass erst später eine Untersuchung eingeleitet wurde, ist dabei unerheblich.
Normenkette:
ARB 1994 § 2 lit. f § 4 Abs. 1 lit. c, Abs. 2 S. 1 § 5 Abs. 1 lit. a, c § 17 Abs. 4 ;
Gründe:
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