I. Die Parteien streiten darüber, ob die Schuldnerin sich gegenüber der vom Gläubiger wegen einer Geldforderung betriebenen Zwangsvollstreckung auf den Pfändungsschutz nach § 850 b Abs. 1 Nr. 3 ZPO (Altenteil) berufen kann.
1. Die Parteien sind geschiedene Eheleute. Im März 2002 verstarb die gemeinsame Tochter; Alleinerbin ist die Schuldnerin. Die Tochter war Eigentümerin eines kleinen Einfamilienhauses, das sie nach dem Vortrag der Schuldnerin mit deren finanzieller Hilfe erworben hatte. Die 1929 geborene Schuldnerin hatte an den Räumen im Erdgeschoss des Hauses ein dingliches Wohnrecht. Außerdem hatte die Tochter sich verpflichtet, ihr "wie eine Pflegerin" zur Seite zu stehen.
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