OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.01.2002 - Aktenzeichen 19 Sa 113/01
DRsp Nr. 2005/7268
Begriff der Zwangsvollstreckung
1. Die Zustellung einer einfachen Ausfertigung eines Sitzungsprotokolls stellt keine Vollstreckungsmaßnahme i.S. von § 80 Abs. 1 und 2InsO dar.2. Das Insolvenzgericht ist nicht gem. § 89 Abs. 3InsO für eine Vollstreckungsgegenklage zuständig.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.