OLG Koblenz - Beschluss vom 28.03.1991
6 W 65/91
Normen:
HWG § 1 Abs. 1 § 3 Nr. 2 lit. c § 11 Nr. 9, 10 ; UWG § 1 ; ZPO § 934 § 940 ;
Fundstellen:
wrp 1991, 599

Begriff der irreführenden Werbung für ein Heilmittel

OLG Koblenz, Beschluss vom 28.03.1991 - Aktenzeichen 6 W 65/91

DRsp Nr. 2006/6359

Begriff der irreführenden Werbung für ein Heilmittel

1. Eine irreführende Werbung i.S. von § 3 HWG liegt insbesondere dann vor, wenn (hier: durch eine Broschüre) der Eindruck erweckt wird, dass eine Werbung nicht zu Zwecken des Wettbewerbs dient, in den eine Broschüre sich nach ihrer inhaltlichen Gestaltung als ein medizinischer Ratgeber für Laien darstellt. 2. Ein Verstoss gegen § 11 Nr. 10 HWG beinhaltet gleichzeitig eine Wettbewerbsverletzung i.S. des § 1 UWG. Der Prüfung eines Wettbewerbsvorsprungs oder weiterer Unlauterkeitsmerkmale bedarf es nicht. 3. Im einstweiligen Verfügungsverfahren kommt die Gewährung einer Aufbrauchsfrist nicht in Betracht, weil der Erlass einer einstweiligen Verfügung nur dann in Betracht kommt, wenn dem Verletzten unzumutbare Nachteile drohen.

Normenkette:

HWG § 1 Abs. 1 § 3 Nr. 2 lit. c § 11 Nr. 9, 10 ; UWG § 1 ; ZPO § 934 § 940 ;
Fundstellen
wrp 1991, 599