Begrif des nicht zu ersetzenden Nachteils im Patentverletzungsprozeß; Offenbarung des Kundenkreises
BGH, Beschluß vom 22.04.1998 - Aktenzeichen X ZR 6/98
DRsp Nr. 1998/7568
Begrif des nicht zu ersetzenden Nachteils im Patentverletzungsprozeß; Offenbarung des Kundenkreises
Im Patentverletzungsprozeß stellt es keinen nicht zu ersetzenden Nachteil im Sinne des § 719 Abs. 2ZPO dar, wenn der Beklagte seinen Kundenkreis offenbaren muß.
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