I.
Die Klägerin nimmt die Beklagte gemäß § 945 ZPO auf Schadensersatz wegen der Vollziehung eines von Anfang an ungerechtfertigten Arrestes in Anspruch.
Die Beklagte, eine belgische Bank, machte Ansprüche auf Keditrückzahlung in Höhe von insgesamt USD 5 Mio gegen die Beklagte, eine türkische Bank, geltend, wegen denen sie Eil- und Klageverfahren in Belgien, Deutschland und der Türkei angestrengt hat.
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