Am 10. August 1964 eröffnete der Vater der damals noch minderjährigen Klägerin auf deren Mädchennamen, D. G. ein Sparkonto bei der F. Th. und T. Bank in Regensburg (künftig: Bank). Das Sparkonto erhielt am 15. Januar 1975 die Kontonummer 70/54181/75. Nach der Eröffnung wurde auf das Konto aus Mitteln des Großvaters A. Sch. eingezahlt. Das Sparbuch wurde in einem Schreibtisch im Anwesen K.-straße 5 in D. verwahrt. Die Mutter der Klägerin hatte dieses Anwesen gepachtet. Dort wohnten jedoch vorwiegend die Großeltern.
In einem Steuerverfahren gegen den Großvater der Klägerin, A. Sch., durchsuchten Steuerfahnder das Anwesen K.-straße 5. Dabei notierte sich einer der Beamten die Nummer des auf den Namen der Klägerin lautenden Sparbuchs. Danach händigte es die Großmutter der Klägerin aus.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|