BayObLG - Beschluß vom 16.08.1995 (1Z AR 38/95) - DRsp Nr. 1998/13269
BayObLG, Beschluß vom 16.08.1995 - Aktenzeichen 1Z AR 38/95
DRsp Nr. 1998/13269
Ist die Zwangsversteigerung von mehreren, in verschiedenen Oberlandesgerichtsbezirken gelegenen Grundstücken vorgesehen, kann das zuständige Vollstreckungsgericht auf Vorlage eines mit dem Zwangsversteigerungsverfahren befaßten Gerichts durch das höhere Gericht bestimmt werden.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.