BayObLG - Beschluß vom 08.03.1990 (BReg 2 Z 2/90) - DRsp Nr. 1998/13112
BayObLG, Beschluß vom 08.03.1990 - Aktenzeichen BReg 2 Z 2/90
DRsp Nr. 1998/13112
1. Ein Antrag auf Abwehr der Vollstreckung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluß ist in einer Wohnungseigentumssache beim Wohnungseigentumsgericht anzubringen.2. Die Grundsätze der Duldungsvollmacht, bei der es der Vertretene geschehen läßt, daß ein anderer für ihn auftritt, gelten auch für eine Verfahrensvollmacht.
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