BayObLG - 23.08.1989 (2 Z 91/89) - DRsp Nr. 1996/16306
BayObLG, vom 23.08.1989 - Aktenzeichen 2 Z 91/89
DRsp Nr. 1996/16306
Im Wohnungseigentumsverfahren über einen Vollstreckungsabwehrantrag kann durch unanfechtbare einstweilige Anordnung nach § 44 Abs. 3WEG auch die Zwangsvollstreckung einstweilen eingestellt werden. Eine entsprechende Anwendung der §§ 769 Abs. 1, 793ZPO kommt deshalb nicht in Betracht.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.