BayObLG - 14.02.1991 (BReg 2 Z 4/91) - DRsp Nr. 1992/6665
BayObLG, vom 14.02.1991 - Aktenzeichen BReg 2 Z 4/91
DRsp Nr. 1992/6665
»In der Zwangsverwaltung eines Wohnungseigentums hat der Zwangsverwalter den vollen Nachzahlungsbetrag aufgrund einer während der Beschlagnahme von den Wohnungseigentümern beschlossenen Jahresabrechnung auch dann vorweg zu bestreiten, wenn vor der Beschlagnahme aufgrund des Wirtschaftsplans fällig gewordene Vorschüsse nicht bezahlt wurden.«
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