BayObLG - 13.08.1986 (2 Z 77/86) - DRsp Nr. 1995/9088
BayObLG, vom 13.08.1986 - Aktenzeichen 2 Z 77/86
DRsp Nr. 1995/9088
»Die Vollstreckungsunterwerfung eines Grundstückskäufers, der ein Grundpfandrecht bestellt, ist wirksam, wenn er spätestens gleichzeitig mit der Eintragung des Unterwerfungsvermerks im Grundbuch als Eigentümer eingetragen wird.«
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