LG Lüneburg, vom 29.07.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 346/01
Bank- und Kreditsicherungsrecht; Kredite und Darlehen
OLG Celle, Urteil vom 06.02.2003 - Aktenzeichen 4 U 137/02
DRsp Nr. 2003/7608
Bank- und Kreditsicherungsrecht; Kredite und Darlehen
Im Falle des wirksamen Widerrufs eines Realkreditvertrages erfasst die bei der Bestellung der Sicherungsgrundschuld erklärte sofortige Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung auch in das sonstige Vermögen des Schuldners gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 5ZPO i. d. R. auch den der Bank zukommenden Rückgewähranspruch gerichtet auf Erstattung des ausgezahlten Nettokreditbetrages nebst marktüblicher Zinsen.
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