b) Gegenwärtige Situation

Autor: Rumpf

Der gegenwärtige Stand des türkischen Rechts (Mitte 2011) ist von intensiven Reformbewegungen geprägt, die gleichzeitig den für die Aufnahme der Türkei in die EU geforderten Anpassungen des Normenbestands an europäische Standards durch Rechtsangleichung Rechnung zu tragen suchen.

Zivilrecht

Auch die großen Kodifikationen sind davon betroffen. Nachdem bereits im Zusammenhang mit der Zollunion (seit 31.12.1995) viele wirtschaftsrechtliche Bestimmungen reformiert wurden, trat mit dem neuen Zivilgesetzbuch (Türk Medeni Kanunu - ZGB) am 01.01.2002 (Türk Medeni Kanunu, alte Fassung: Gesetz Nr. 743, RG Nr. 339 v. 04.04.1926. Neufassung: Gesetz Nr: 4721 v. 22.11.2001, RG Nr. 24607 v. 08.12.2001, in Kraft seit 01.01.2002) die erste größere Neukodifikation in Kraft, wobei die Grundstruktur des alten ZGB erhalten blieb. Es sind also auch fernerhin das Personenrecht, das Familien- und Erbrecht sowie das Sachenrecht im ZGB geregelt, das sich nach wie vor stark an das Schweizer Vorbild anlehnt. Im Rahmen des Personenrechts enthält das ZGB auch weiterhin Bestimmungen zum Vereinsrecht und zum Stiftungsrecht.

StGB, StPO