AG Aachen, vom 07.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 11 M 1803/04
Auslegungsbedürftigkeit eines Titels
OLG Köln, Beschluss vom 28.02.2005 - Aktenzeichen 16 W 3/05
DRsp Nr. 2005/5571
Auslegungsbedürftigkeit eines Titels
Der Streit darüber, ob und wie ein einlegungsbedürftiger Titel auszulegen ist, kann nicht im Vollstreckungsverfahren, sondern nur im Erkenntnisverfahren über eine negative Feststellungsklage bzw. eine Klage gem. § 767ZPO analog ausgetragen werden.
Die gem. § 793ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde des Schuldners gegen die Entscheidung des Amtsgerichts über die Erinnerung gegen den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom 08.06.2004 - 11 M 1803/04 - ist nicht begründet.
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