BGH - Beschluß vom 05.04.1990
IX ZB 68/89
Normen:
AVAG § 5 Abs. 1 ; EG-Übk. ü. d. gerichtl. Zuständigkeit u. d. Vollstreckung gerichtl. Entscheidungen in Zivil- u. Handelssachen Art. 31 Abs. 1, Art. 34;
Fundstellen:
BGHR EGÜbk Art. 31 Abs. 1 Zinssatz 1
MDR 1990, 1107
WM 1990, 1122
Vorinstanzen:
OLG Karlsruhe,
LG Karlsruhe,

Auslegung eines französischen Urteils hinsichtlich der Zinszahlungspflicht

BGH, Beschluß vom 05.04.1990 - Aktenzeichen IX ZB 68/89

DRsp Nr. 1996/8603

Auslegung eines französischen Urteils hinsichtlich der Zinszahlungspflicht

»Enthält ein auf Zahlung der "gesetzlichen Zinsen" erkennendes französisches Urteil keine Angaben zu deren Höhe, läßt sich diese aber ohne weiteres den ausländischen Vorschriften entnehmen, ergeben sich Inhalt und Umfang der Leistungspflicht aus dem Titel. Dessen für die Zwangsvollstreckung im Inlande erforderliche Konkretisierung obliegt dem über den Antrag auf Erteilung der Vollstreckungsklausel entscheidenden deutschen Richter.«

Normenkette:

AVAG § 5 Abs. 1 ; EG-Übk. ü. d. gerichtl. Zuständigkeit u. d. Vollstreckung gerichtl. Entscheidungen in Zivil- u. Handelssachen Art. 31 Abs. 1, Art. 34;

Gründe: