Auslegung des Titels; Aufrechnung gegen Vorauszahlungsanspruch
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.01.2001 - Aktenzeichen 9 W 79/00
DRsp Nr. 2001/12989
Auslegung des Titels; Aufrechnung gegen Vorauszahlungsanspruch
»1. Im Vollstreckungsverfahren nach § 887 Abs 1ZPO kann durch Auslegung des Titels geklärt werden, ob und in welchem Umfang der Schuldner auch zu Vor- und Nacharbeiten verpflichtet ist.2. Die Aufrechnung mit streitigen Gegenforderungen gegenüber der Kostenvorauszahlung nach § 887 Abs 2ZPO ist im Vollstreckungsverfahren nicht zugelassen. Streitige materiell-rechtliche Einwendungen sind im Verfahren nach § 767ZPO zu klären.«
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