OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 01.08.2000
6 U 25/00
Normen:
ZPO § 719 Abs. 1 § 707 ;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt am Main - 2/6 O 247/99 ,

Auskunftspflicht von Landwirten im Rahmen des Sortenschutzes - Vorlage an Europäischen Gerichtshof

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 01.08.2000 - Aktenzeichen 6 U 25/00

DRsp Nr. 2001/6617

Auskunftspflicht von Landwirten im Rahmen des Sortenschutzes - Vorlage an Europäischen Gerichtshof

»Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Auskunftspflicht von Landwirten im Rahmen des Sortenschutzes.«

Normenkette:

ZPO § 719 Abs. 1 § 707 ;

Gründe:

I. Die Klägerin ist eine Saatgut-Treuhandverwaltungsgesellschaft, die von einer Vielzahl von Sortenschutzinhabern sowie Inhabern von Nutzungsrechten an geschützten Sorten ermächtigt worden ist, unter anderem deren Vergütungsansprüche für den Nachbau geschützter Sorten im eigenen Namen gegenüber Landwirten geltend zu machen. Die Ermächtigung umfaßt sowohl Sorten, die nach dem Deutschen Sortenschutzgesetz geschützt sind, als auch Sorten, die nach der VO(EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27.07.1994 (im folgenden- GemSortV0) geschützt sind. Der Beklagte ist Landwirt.