I. Die Klägerin ist eine Saatgut-Treuhandverwaltungsgesellschaft, die von einer Vielzahl von Sortenschutzinhabern sowie Inhabern von Nutzungsrechten an geschützten Sorten ermächtigt worden ist, unter anderem deren Vergütungsansprüche für den Nachbau geschützter Sorten im eigenen Namen gegenüber Landwirten geltend zu machen. Die Ermächtigung umfaßt sowohl Sorten, die nach dem Deutschen Sortenschutzgesetz geschützt sind, als auch Sorten, die nach der VO(EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27.07.1994 (im folgenden- GemSortV0) geschützt sind. Der Beklagte ist Landwirt.
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