Die Klägerin verlangt von der beklagten Bank im Wege der Stufenklage Auskunft über einen im Zwangsversteigerungsverfahren etwa erzielten Übererlös und ihre Verurteilung, diesen an sie zu zahlen.
Die Parteien waren Gläubigerinnen der H.- und -Aktiengesellschaft. An deren Grundstück W.,K.-gasse standen der Beklagten drei bei der Bestellung valutierte Grundschulden in Höhe von insgesamt 4.100.000 DM mit 16 v.H. Jahreszinsen zu. Im Range danach bestellte die H. fünf Eigentümergrundschulden in Höhe von insgesamt 4.000.000 DM mit 15 v.H. Jahreszinsen, die am 14. November 1978 im Grundbuche eingetragen wurden. Die Bestellungsurkunden enthalten folgende Erklärung:
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