Die Klägerin ist Verwalterin in der Gesamtvollstreckung über das Vermögen der S. Hoch- und Tiefbau GmbH (nachfolgend: GmbH). Diese stand mit der beklagten Bank in laufender Geschäftsbeziehung und schuldete ihr am 20. März 1992 im Zusammenhang mit einem Girokonto 430.000 DM.
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