Die Parteien sind geschiedene Eheleute. Im Jahre 1984 wurde der Kläger rechtskräftig verurteilt, an die Beklagte nachehelichen Unterhalt von monatlich 854 DM zu zahlen. Der Kläger verdiente damals monatlich 2597, 97 DM, die Beklagte 605, 13 DM. Das Gericht ging davon aus, daß die Beklagte wegen ihres schlechten Gesundheitszustandes und angesichts der damals schwierigen Arbeitsmarktlage nicht imstande sein werde, mehr zu verdienen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|