Der Beklagte begehrt die Anordnung einer Ermächtigung gemäß § 887 Abs. 1ZPO zur Erstellung einer Nebenkostenabrechnung auf Kosten der Klägerin sowie ihre Verurteilung zur Zahlung eines Kostenvorschusses gemäß § 887 Abs. 2ZPO in Höhe von 2.500,00 EURO.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.