Aufhebung der Zwangsversteigerung mangels zu erwartenden Erlöses
BGH, Beschluß vom 30.01.2004 - Aktenzeichen IXa ZB 233/03
DRsp Nr. 2004/3363
Aufhebung der Zwangsversteigerung mangels zu erwartenden Erlöses
»1. Das Verbot der zwecklosen Pfändung (§ 803 Abs. 2ZPO) findet im Zwangsversteigerungsverfahren keine Anwendung (im Anschluß an BGHZ 151, 384).2. Das Vollstreckungsgericht darf daher das Verfahren nicht mit der Begründung aufheben, ein Versteigerungserlös sei zugunsten des Gläubigers nicht zu erwarten.«
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