Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts Potsdam vom 4. Dezember 2008, Az.:
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
Durch Hinterlegung eines Betrages von 65.000 € wird die Vollziehung des Arrestes gehemmt und die Antragsgegnerin berechtigt, die Aufhebung des Arrestes zu beantragen.
I.
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