LAG Hamm - Urteil vom 15.02.2007
15 Sa 25/07
Normen:
ZPO §§ 917 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Bielefeld - 4 (5) Ga 40/06 - 22.12.2006,

Arrestgrund bei Gläubigergefährdung trotz Untersuchungshaft

LAG Hamm, Urteil vom 15.02.2007 - Aktenzeichen 15 Sa 25/07

DRsp Nr. 2007/9671

Arrestgrund bei Gläubigergefährdung trotz Untersuchungshaft

Belegt das Verhalten der Verfügungsbeklagten im Anschluss an die Zustellung des Antragsschriftsatzes, dass sie im Zusammenwirken mit ihrem Ehemann offensichtlich in der Lage ist, trotz Untersuchungshaft ihre Vermögensverhältnisse zum Nachteil der Verfügungsklägerin zu gestalten und Beträge dem Zugriff ihrer Gläubiger zu entziehen, rechtfertigt dieses Verhalten die Annahme, dass ohne die Verhängung des Arrestes die Vollstreckung eines Urteils in der Hauptsache vereitelt oder wesentlich erschwert wird.

Normenkette:

ZPO §§ 917 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit eines Arrestbefehls sowie einer Arrestpfändung, die das Arbeitsgericht Bielefeld durch Urteil vom 22.12.2006 zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen der Verfügungsklägerin gegen die Verfügungsbeklagte erlassen hat.