ArbG Düsseldorf - 16.08.1990 (9 Ca 2736/90) - DRsp Nr. 1992/11866
ArbG Düsseldorf, vom 16.08.1990 - Aktenzeichen 9 Ca 2736/90
DRsp Nr. 1992/11866
Durchbrechung der Rechtskraft eines Vollstreckungsbescheids für eine nicht bestehende Rechtsanwalts-Gebührenforderung, deren Geltendmachung im Klagewege bereits an der Schlüssigkeitsprüfung scheitern müßte.
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