LG München I, vom 19.06.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 10601/95
Anwaltszwang für Beschwerde gegen Ablehnung einer einstweiligen Verfügung
OLG München, Beschluß vom 12.07.1995 - Aktenzeichen 28 W 1948/95
DRsp Nr. 1997/7317
Anwaltszwang für Beschwerde gegen Ablehnung einer einstweiligen Verfügung
»Die Beschwerde gegen den einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung ablehnenden Beschluß des Landgerichts unterliegt nicht dem Anwaltszwang.«
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.