LG Hamburg, vom 16.05.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 416 O
Anwaltsgebühren im Verfahren auf Aufhebung einer einstweiligen Verfügung
OLG Hamburg, Beschluss vom 13.08.2003 - Aktenzeichen 8 W 168/03
DRsp Nr. 2005/3884
Anwaltsgebühren im Verfahren auf Aufhebung einer einstweiligen Verfügung
§ 40 Abs. 2BRAGO ist auch dann anzuwenden, wenn das Aufhebungsverfahren erst eingeleitet wird, nachdem das einstweilige Verfügungsverfahren in der Berufungsinstanz rechtskräftig abgeschlossen worden ist.
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