Anordnung der Erhebung der Hauptsacheklage bei einstweiliger Verfügung zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 20.03.2002 - Aktenzeichen 24 W 13/02
DRsp Nr. 2004/8787
Anordnung der Erhebung der Hauptsacheklage bei einstweiliger Verfügung zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung
Wird der Verfügungsbeklagten im Wege einer einstweiligen Verfügung aufgegeben, eine Gegendarstellung zu veröffentlichen, so fehlt es für seinen Antrag auf Setzung einer Frist zur Erhebung der Hauptsacheklage am Rechtsschutzbedürfnis.
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