Auf die Rechtsmittel der Beteiligten zu 1 werden der Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 10. Juni 2009 und der Zuschlagsbeschluss des Amtsgerichts Potsdam vom 13. März 2009 unter Zurückweisung der Rechtsmittel im Übrigen aufgehoben.
Der Gegenstandswert für die Vertretung der Beteiligten zu 1 als Ersteherin wird auf 783.807,66 EUR festgesetzt.
I.
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