I.
Die Verfügungsklägerin befasst sich mit der Herstellung und dem Vertrieb elektrischer Antriebe und Motoren und den dazugehörenden Regelungen und Steuerungen. Sie ist Inhaberin der nachfolgend wiedergegebenen Wort-/Bildmarke "e-motion" mit Anmeldepriorität vom 03.04.1997, die sie 1998 erworben hat und für die Schutz beansprucht wird u.a. für die Regelungs- und Steuereinrichtungen für elektrische Antriebe.
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