OLG Celle - Urteil vom 05.03.2003
9 U 172/02
Normen:
ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 ;
Fundstellen:
DRsp IV(416)369a-b
GmbHR 2003, 775
OLGReport-Celle 2003, 268
VersR 2003, 922

Anforderungen an Inhalt und Genauigkeit der Berufungsbegründung

OLG Celle, Urteil vom 05.03.2003 - Aktenzeichen 9 U 172/02

DRsp Nr. 2004/14441

Anforderungen an Inhalt und Genauigkeit der Berufungsbegründung

1. Anforderungen an den in § 520 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 ZPO vorgeschriebenen Inhalt der Berufungsbegründung. 2. Möglicher Verstoß gegen die Begründungspflicht durch bloße Verweisungen auf erstinstanzliches Vorbringen und durch pauschale Bewertungen erstinstanzlicher Rechtsausführungen.

Normenkette:

ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 ;

Gründe:

A.

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit dreier außerordentlicher Kündigungen des Geschäftsführeranstellungsvertrages, den der Kläger am 20./27.12.1999 mit der Beklagten mit Wirkung zum 01 04.2000 geschlossen hatte. Bei der Beklagten handelt es sich um eine Vertriebsgesellschaft der B####Haus AG; an ihr waren bis Ende 2000 zwei weitere Gesellschafter, darunter die D####Holding GmbH (Inhaberin von O###), beteiligt. Das Landgericht hat die außerordentlichen Kündigungen als unbegründet angesehen und klagerweiternde Zahlungsansprüche des Klägers an das Landgericht Hanau verwiesen. Wegen des Vortrags erster Instanz wird auf das angefochtene Urteil Bezug genommen.