LG Oldenburg, vom 23.09.1969 - Vorinstanzaktenzeichen T 384/69
Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
BVerfG, Beschluß vom 17.02.1970 - Aktenzeichen 2 BvR 608/69
DRsp Nr. 1994/2867
Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Im Hinblick auf die Substantiierungspflicht des § 92BVerfGG bei der Rüge eines Verstoßes gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs ist dieser nur dann genügt, wenn der Begründung der Verfassungsbeschwerde entnommen werden kann, was der Beschwerdeführer bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte.
Normenkette:
BVerfGG § 92 § 93 Abs. 1 ; GG Art. 103 Abs. 1 ;
Gründe:
I.
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