OLG Dresden - Beschluss vom 01.07.2009
11 W 687/09
Normen:
BGB § 921; ZPO § 887; ZPO § 888;
Fundstellen:
MDR 2009, 1411
OLGReport-Dresden 2009, 851
Vorinstanzen:
LG Zwickau, vom 07.08.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 891/06

Anforderungen an die Bestimmtheit der Verurteilung des abreißenden Nachbarn zum Schutz der Außenwand des stehengebliebenen Nachbargebäudes vor Witterungseinflüssen

OLG Dresden, Beschluss vom 01.07.2009 - Aktenzeichen 11 W 687/09

DRsp Nr. 2009/24113

Anforderungen an die Bestimmtheit der Verurteilung des abreißenden Nachbarn zum Schutz der Außenwand des stehengebliebenen Nachbargebäudes vor Witterungseinflüssen

Im Nachbarstreit über eine Kommunwand ist ein Vollstreckungstitel ausreichend bestimmt, der es dem abreißenden Nachbarn aufgibt, die Außenwand des stehengebliebenen Nachbargebäudes vor witterungsbedingten Feuchtigkeits- und Temperatureinflüssen zu schützen.

Tenor:

1. Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Zwickau vom 07.08.2008 wird auf Kosten des Beschwerdeführers zurückgewiesen.

2. Der Gegenstandswert ist 50.000,00 EUR.

Normenkette:

BGB § 921; ZPO § 887; ZPO § 888;

Gründe:

Das Landgericht Zwickau hat den Beklagten u. a. verurteilt, alle Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um die Außenwand des Gebäudes der Klägerin I.................. Straße .. in ....... (Flurnummer ..), die an das Grundstück des Beklagten I.................. Straße .. (Flurnummer ..) angrenzt, vor witterungsbedingten Feuchtigkeits- und Temperatureinflüssen zu schützen.