AG Heidelberg, vom 20.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 50 K 322/07
Anforderungen an den Nachweis der Überschreitung der Wertgrenze
BGH, Beschluß vom 17.04.2008 - Aktenzeichen V ZB 14/08
DRsp Nr. 2008/11200
Anforderungen an den Nachweis der Überschreitung der Wertgrenze
a) Das Überschreiten der Wertgrenze des § 10 Abs. 3 Satz 1 ZVG muss (durch Vorlage des Einheitswertbescheids) in der Form des § 16 Abs. 2ZVG nachgewiesen werden.b) Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann dem wegen Hausgeldrückständen in der Rangklasse 5 (§ 10 Abs. 1 Nr. 5ZVG) angeordneten Zwangsversteigerungsverfahren später in der Rangklasse 2 (§ 10 Abs. 1 Nr. 2ZVG) beitreten, wenn die Finanzbehörde dem Vollstreckungsgericht auf sein zu stellendes Ersuchen nach § 54 Abs. 1 Satz 4 GKG den Einheitswertbescheid vorgelegt und sie die übrigen Voraussetzungen nach § 10 Abs. 3 Satz 3 ZVG glaubhaft gemacht hat.
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