1. Mit ihrer Beschwerde richtet sich die Antragsgegnerin, eine öffentlichrechtliche Rundfunkanstalt, gegen eine Kostenentscheidung des Landgerichts Hamburg, die nach übereinstimmender Erledigungserklärung der Parteien im Laufe des Widerspruchsverfahrens gegen eine einstweilige Verfügung erlassen wurde.
Mit dieser einstweiligen Verfügung war der Antragsgegnerin verboten worden, den Dokumentarfilm mit dem Titel "Mord in der Karibik", dessen Ausstrahlung im dritten Fernsehprogramm für den 5.5.2006 angekündigt war, zu verbreiten, sofern dieser Film im einzelnen bestimmte Einblendungen enthielt, die die Identifizierung der Antragstellerin ermöglichten.
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