BGH - Beschluß vom 19.03.2004
IXa ZB 264/03
Normen:
ZVG § 74a Abs. 5 ;
Vorinstanzen:
LG Darmstadt,

Anfechtung der Festsetzung des Verkehrswertes durch den Schuldner im Zwangsversteigerungsverfahren

BGH, Beschluß vom 19.03.2004 - Aktenzeichen IXa ZB 264/03

DRsp Nr. 2004/5919

Anfechtung der Festsetzung des Verkehrswertes durch den Schuldner im Zwangsversteigerungsverfahren

Nach Verkündung des Zuschlagsbeschlusses besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für den Schuldner mehr an einer sofortigen Beschwerde gegen die Versagung der Herabsetzung des Verkehrswertes, weil er nunmehr die Zuschlagserteilung auch mit der Begründung anfechten kann, er sei wegen der fehlerhaften Festsetzung des Grundstückwertes in seinem Recht auf Versagung des Zuschlags verletzt.

Normenkette:

ZVG § 74a Abs. 5 ;

Gründe: