LG Bonn, vom 23.11.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 43/99
AG Bonn, - Vorinstanzaktenzeichen 97 IN 52/99
Anfechtung der Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
OLG Köln, Beschluß vom 10.03.2000 - Aktenzeichen 2 W 274/99
DRsp Nr. 2000/8101
Anfechtung der Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
1. Die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist grundsätzlich mit der sofortigen weiteren Beschwerde anfechtbar. § 568 Abs. 3ZPO findet keine Anwendung.2. Die vom Beschwerdegericht vorgenommene Würdigung von Tatsachen, die auf den Einzelfall bezogen sind, ist einer Überprüfung im Rahmen einer weiteren (Rechts-)Beschwerde nicht zugänglich.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.