Anfechtbarkeit von Entscheidungen über die Einstellung der Zwangsvollstreckung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.02.2000 - Aktenzeichen 7 W 99/99
DRsp Nr. 2004/15119
Anfechtbarkeit von Entscheidungen über die Einstellung der Zwangsvollstreckung
Im Falle einer Entscheidung nach §§ 771 Abs. 3, 769ZPO ist nur ausnahmsweise das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben, wenn eine greifbare Gesetzwidrigkeit vorliegt. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist.
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