Die Vollstreckungsgläubigerin ist Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft und handelt für diese in Verfahrensstandschaft. Der Vollstreckungsschuldner ist Wohnungseigentümer.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|