BGH - Urteil vom 20.01.2010
VII ZR 84/09
Normen:
BGB § 566; ZVG § 57;
Vorinstanzen:
LG Leipzig, vom 09.03.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 S 100/08
AG Leipzig, vom 01.02.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 165 C 7876/07

Analoge Anwendung des § 566 BGB im Falle des Erwerbs eines vermieteten Grundstücks durch Zuschlagsbeschluss in der Zwangsversteigerung; Eintritt des Erstehers einer vermieteten Wohnung als Vermieter in das Mietverhältnis durch konkludente Vertragsübernahme mit Zustimmung der Beteiligten nach einer Zwangsversteigerung

BGH, Urteil vom 20.01.2010 - Aktenzeichen VII ZR 84/09

DRsp Nr. 2010/8361

Analoge Anwendung des § 566 BGB im Falle des Erwerbs eines vermieteten Grundstücks durch Zuschlagsbeschluss in der Zwangsversteigerung; Eintritt des Erstehers einer vermieteten Wohnung als Vermieter in das Mietverhältnis durch konkludente Vertragsübernahme mit Zustimmung der Beteiligten nach einer Zwangsversteigerung

Zu der Frage des Eintritts des Erstehers einer vermieteten Wohnung als Vermieter in das Mietverhältnis durch konkludente Vertragsübernahme mit Zustimmung der Beteiligten nach einer Zwangsversteigerung.

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig vom 9. März 2009 wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.

Normenkette:

BGB § 566; ZVG § 57;

Tatbestand

Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Zahlung rückständiger Miete in Anspruch, die der Beklagte wegen Lärmimmissionen aus der Nachbarwohnung gemindert hat.