AG Stuttgart-Canstatt - 21.01.1992 (6 M 4333/91) - DRsp Nr. 1996/18968
AG Stuttgart-Canstatt, vom 21.01.1992 - Aktenzeichen 6 M 4333/91
DRsp Nr. 1996/18968
Eine gerichtliche Nachprüfung der Verrechnung von Zwangsvollstreckungskosten mit geleisteten Teilzahlungen kann der Schuldner nur mit der Zwangsvollstreckungsgegenklage nach § 767ZPO, nicht jedoch im Wege der Erinnerung erreichen.
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