AG Schönau - Beschluß vom 23.07.1992
M 170/92
Normen:
ZPO § 885 ;
Fundstellen:
DRsp IV(427)88Nr.3b
JuS 1993, 599
NJW 1992, 3308

AG Schönau - Beschluß vom 23.07.1992 (M 170/92) - DRsp Nr. 1994/2334

AG Schönau, Beschluß vom 23.07.1992 - Aktenzeichen M 170/92

DRsp Nr. 1994/2334

Räumungsvollstreckung bei Lebensgefährten: Wohnt in der Wohnung des Räumungsschuldners auch dessen Lebensgefährte, ist auch gegen ihn ein Titel erforderlich.