AG Schönau - Beschluß vom 23.07.1992 (M 170/92) - DRsp Nr. 1994/2334
AG Schönau, Beschluß vom 23.07.1992 - Aktenzeichen M 170/92
DRsp Nr. 1994/2334
Räumungsvollstreckung bei Lebensgefährten: Wohnt in der Wohnung des Räumungsschuldners auch dessen Lebensgefährte, ist auch gegen ihn ein Titel erforderlich.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.