AG Rottweil vom 13.01.1988
M 2044/87
Normen:
ZPO § 760 ;
Fundstellen:
DGVZ 1988, 77

AG Rottweil - 13.01.1988 (M 2044/87) - DRsp Nr. 1996/18957

AG Rottweil, vom 13.01.1988 - Aktenzeichen M 2044/87

DRsp Nr. 1996/18957

Wird gleichzeitig für mehrere Gläubiger vollstreckt, so ist dem Gläubiger, der die Erteilung einer Protokollabschrift beantragt hat, eine Abschrift des Gesamtprotokolls zu erteilen.

Normenkette:

ZPO § 760 ;

Hinweise:

Nach § 168 Nr. 3 Satz 3 GVGA wird die vollständige Abschrift mit Namen und Forderungen aller Beteiligten nur auf ausdrücklichen Antrag erteilt.

Fundstellen
DGVZ 1988, 77