AG Langenfeld - Urteil vom 24.01.1992 (12 C 386/91) - DRsp Nr. 1995/7842
AG Langenfeld, Urteil vom 24.01.1992 - Aktenzeichen 12 C 386/91
DRsp Nr. 1995/7842
Der Vermieter einer öffentlich geförderten Wohnung, an der nach der Überlassung an einen Mieter Wohnungseigentum begründet wurde, darf sich nicht auf berechtigte Interessen an der Beendigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs berufen, solange die Wohnung als öffentlich gefördert gilt; das gilt auch, wenn der Vermieter die Wohnung durch Ersteigerung nach den Vorschriften des ZVG erworben hat und das Sonderkündigungsrecht nach § 57aZVG ausübt.
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