Die Verfügungsklägerin und der Verfügungsbeklagte waren Parteien eines am 01.06.1986 geschlossenen Mietvertrages über die Wohnung Parterre/links in der Anton-Saefkow-Straße 10 in 0-8902 Görlitz.
Aufgrund der Scheidung des Verfügungsbeklagten von seiner Ehefrau wurde die Wohnung der Ehefrau des Verfügungsbeklagten zugewiesen.
Nachdem der Verfügungsbeklagte zwischenzeitlich aus der Wohnung ausgezogen war, lebt er inzwischen wieder mit seiner früheren Ehefrau in der genannten Wohnung zusammen.
Eine Anpassung des Mietvertrages infolge der Scheidung des Verfügungsbeklagten war allerdings noch nicht erfolgt.
Die Verfügungsklägerin beabsichtigt nunmehr mehrere Baumaßnahmen in der genannten Wohnung durchzuführen, insbesondere beabsichtigt sie die gesamte Strangerneuerung (Wasser, Elektrik), die Bauwerktrockenlegung innen und außen, die Schornsteinsanierung und die Dacherneuerung.
Die Baumaßnahmen sollen abgestimmt mit mehreren parallel im gleichen Gebäude und in den Nachbargebäuden durchzuführenden Baumaßnahmen in den Monaten Mai - Juli 1993 durchgeführt werden.
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