AG Gladbeck vom 18.05.1990
13 M 1147/90
Normen:
ZPO § 761 ;
Fundstellen:
MDR 1990, 1123

AG Gladbeck - 18.05.1990 (13 M 1147/90) - DRsp Nr. 1996/18927

AG Gladbeck, vom 18.05.1990 - Aktenzeichen 13 M 1147/90

DRsp Nr. 1996/18927

Die Erteilung der Erlaubnis erfordert, daß nach dem Ermessen des Richters die beantragte Zwangsvollstreckungsmaßnahme »zur unüblichen Zeit« den durch die Vollstreckung zur gewöhnlichen Zeit nicht gewährleisteten Erfolg sichert, die Vollstreckung sonst besonders schwierig wäre und insbesondere nur zu der unüblichen Zeit Erfolg verspricht.

Normenkette:

ZPO § 761 ;
Fundstellen
MDR 1990, 1123