AG Gladbeck - 18.05.1990 (13 M 1147/90) - DRsp Nr. 1996/18927
AG Gladbeck, vom 18.05.1990 - Aktenzeichen 13 M 1147/90
DRsp Nr. 1996/18927
Die Erteilung der Erlaubnis erfordert, daß nach dem Ermessen des Richters die beantragte Zwangsvollstreckungsmaßnahme »zur unüblichen Zeit« den durch die Vollstreckung zur gewöhnlichen Zeit nicht gewährleisteten Erfolg sichert, die Vollstreckung sonst besonders schwierig wäre und insbesondere nur zu der unüblichen Zeit Erfolg verspricht.
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