AG Gera - Beschluß vom 08.03.2000 (8 IN 81/00) - DRsp Nr. 2000/5581
AG Gera, Beschluß vom 08.03.2000 - Aktenzeichen 8 IN 81/00
DRsp Nr. 2000/5581
Ein Insolvenzantrag des Werkunternehmers gegen den Auftraggeber ist als unzulässig abzuweisen, wenn sowohl der Vergütungsanspruch als auch der Eröffnungsgrund streitig sind und der Auftragnehmer nicht in der Lage ist, beides glaubhaft zu machen.
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